Allgemeine Verkaufsbedingungen

der Specialmed GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Jürgen Berthold,
Adolf-Sturm-Str. 11a, 82211 Herrsching
Handelsregister Amtsgericht München, HRB 191270
Tel.: + 49 8731/3264130
Fax: + 49 8731/3264930
E-Mail: info@specialmed.de
Homepage: www.specialmed.de
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
(1) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
(2) Alle Vereinbarungen zur Ausführung des Vertrags zwischen uns und dem Kunden sind hier schriftlich niedergelegt.
(3) Sollte es zu einer ergänzenden Vereinbarung, Zusicherung oder Änderung der vertraglichen Bedingungen kommen, ist Folgendes zu beachten:
Die Vollmacht unserer zur Vertretung berechtigten Mitarbeiter beschränkt sich auf schriftlich getroffene Abreden. Wenn also ein Mitarbeiter lediglich eine mündliche Erklärung abgibt, ist nicht davon auszugehen, dass er hierzu bevollmächtigt war oder sein Handeln von uns gebilligt wird.
§ 2 Angebot – Vertragsschluss - Unterlagen
(1) Die Darstellung der durch uns vertriebenen Produkte auf unserer online-shop-Seite oder in unserem Katalog stellt kein Angebot an den Käufer dar. Vielmehr gibt der Kunde erst durch die Bestellung der gewünschten Ware ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags an uns ab.
(2) An dieses Angebot ist der Kunde 14 Tage rechtlich gebunden. Die Bindungsfrist beginnt rechnerisch mit dem auf die Absendung der Bestellung folgenden Tag und endet mit Ablauf des 14. Tages. Sollte der 14. Tag ein Samstag, Sonntag oder ein im Freistaat Bayern staatlich anerkannter Feiertag sein, endet die Frist erst mit Ablauf des nächsten Werktags.
(3) Binnen dieser Frist sind wir berechtigt, das Angebot anzunehmen. In der Bestätigung der Bestellung liegt noch keine Angebotsannahme. Diese erfolgt erst durch die Lieferung der bestellten Ware. Sobald die Ware in den Besitz des Kunden gelangt ist, ist der Kaufvertrag abgeschlossen.
(4) Sollte die Ware nicht lieferbar sein, wird der Kunde darüber unverzüglich informiert.
(5) Eine verspätete Lieferung ist ein neues Vertragsangebot durch uns an den Kunden zu den alten Bedingungen. Dieses muss von dem Kunden nicht angenommen werden. Er kann die Annahme der Lieferung verweigern. Sollte er die Lieferung der bestellten Ware entgegennehmen, kommt damit der Kaufvertrag zum Abschluss, es sei denn, der Kunde widerspricht der Vertragsannahme unverzüglich uns gegenüber.
(6) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
§ 3 Versandkosten bei Widerruf
Im Falle der Ausübung eines bestehenden Widerrufsrechts sind paketversandfähige Sachen zurückzusenden. Der Kunde hat die Rücksendekosten zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro brutto nicht übersteigt oder wenn er bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei dem Kunden abgeholt.
§ 4 Preise – Zahlungsbedingungen
(1) Unsere Preise gelten ausschließlich Verpackung- und Transportkosten; diese werden gesondert in Rechnung gestellt. Bei Teillieferungen, die nicht auf Wunsch des Kunden erfolgen, sind die Nachlieferungen versandkostenfrei.
Im online-shop gelten nur die Preise, die im Rahmen des Bestellvorgangs (Warenkorb) genannt werden. Abweichende Preise, die eventuell auf Seiten dargestellt werden, die aus Zwischenspeichern (Browser-Cache, Proxy-Cache) geladen werden, sind nicht aktuell und ungültig.
(2) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Warenlieferung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(3) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
(4) Der Kaufpreis ist sofort nach Vertragsschluss ohne Abzug fällig.
Der Kunde kommt mit der Zahlung spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung leistet. Ist der Kunde Verbraucher, gilt dies nur, wenn auf diese Rechtsfolge in der Rechnung hingewiesen wurde. Die Zahlungsfrist beginnt rechnerisch mit dem auf den Rechnungszugang folgenden Tag und endet mit Ablauf des 30. Tages. Sollte der 30. Tag ein Samstag, Sonntag oder ein im Freistaat Bayern staatlich anerkannter Feiertag sein, endet die Frist erst mit Ablauf des nächsten Werktags.
Unser Recht, den Kunden schon vor Ablauf der Frist von 30 Tagen durch eine Mahnung in Verzug zu setzen, bleibt unberührt.
Entscheidend für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Geldes bei uns.
(5) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
(6) Nur für Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliches Sondervermögen:
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind, es sei denn, die Gegenansprüche beruhen auf dem gleichen Vertragsverhältnis, dem unser Zahlungsanspruch entstammt.
§ 5 Mängelhaftung
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(1) Die Gewährleistungsansprüche sind nicht abtretbar.
(2) Nur für Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliches Sondervermögen:
(a) Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Ist das Geschäft für den Kunden kein Handelskauf, so gelten die Bestimmungen des § 377 HGB mit der Maßgabe, dass die Ware von dem Kunden nicht unverzüglich zu untersuchen, sondern binnen einer Frist von zwei Wochen ab Lieferung sorgfältig zu besichtigen ist und die Mängelanzeige schriftlich zu erfolgen hat.
(b) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, kann der Kunde nach seiner Wahl Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder Lieferung einer neuen mangelfreien Sache verlangen. Im Fall der Mangelbeseitigung tragen wir alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten. Unser Recht, die gewählte Art der Nacherfüllung gem. § 439 III BGB zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist, bleibt unberührt.
(c) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
(d) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt.
(e) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. Die Schadensersatzhaftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(f) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, beruhen.
Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(g) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; unberührt bleibt auch die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(h) Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung, auch im Rahmen des lit. (c), auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(i)Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
(3) Nur für Verbraucher:
Bei Mangelhaftigkeit der Ware stehen dem Kunden die gesetzlichen Ansprüche nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu:
Offensichtliche Mängel muss der Kunde uns innerhalb von zwei Wochen nach Warenlieferung schriftlich anzeigen. Die Frist endet mit Ablauf des Tages, der seiner Benennung nach dem Tag der Lieferung der Ware entspricht. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Unterbleibt die fristgerechte Anzeige, gilt die Ware als genehmigt.
Im Falle des Anspruchs auf Schadensersatz gilt:
(a) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. Die Schadensersatzhaftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(b) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, beruhen.
(c) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; unberührt bleibt auch die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(d) Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(e) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.
§ 6 Gesamthaftung
(1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 5 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
(2) Die Begrenzung nach Abs. (1) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
(3) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(4) Nur für Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliches Sondervermögen:
Für die Verjährung für alle Ansprüche, die nicht der Verjährung wegen eines Mangels der Sache unterliegen, gilt eine Ausschlussfrist von 18 Monaten. Sie beginnt ab Kenntnis des Schadens und der Person des Schädigers.
§ 7 Eigentumsvorbehaltssicherung
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor.
(2)Nur für Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliches Sondervermögen:
(a) Wir behalten uns darüber hinaus das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Im Falle des Bestehens eines Kontokorrentverhältnisses bezieht sich der Vorbehalt auf den anerkannten Saldo.
(b) Im kaufmännischen Verkehr sind wir berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, die Kaufsache zurückzunehmen. Nach Erklärung des Rücktritts sind wir weiter zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
(c) Im kaufmännischen Verkehr ist der Kunde verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen. Er muss die Kaufsache pfleglich behandeln.
(d) Im kaufmännischen Verkehr hat der Kunde uns bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
(e) Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch im kaufmännischen Verkehr bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Die uns vom Kunden im Voraus abgetretene Forderung bezieht sich auch auf den anerkannten Saldo sowie im Fall der Insolvenz des Abnehmers auf den vorhandenen kausalen Saldo.
Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
(f) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
(g) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§ 8 Datenerhebung
Die von dem Kunden übermittelten personenbezogenen Daten werden von uns gespeichert. Die Speicherung, Verarbeitung und Nutzung der Daten geschieht ausschließlich zum Zwecke des Vertragsschlusses bzw. der Vertragsdurchführung. Insbesondere erfolgt eine Weitergabe der Daten an Dritte nur an von uns im Rahmen unserer Aufgaben eingesetzte Dienstleistungspartner und beschränkt sich auf das erforderliche Mindestmaß.
§ 9 Gerichtsstand – Erfüllungsort
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(2)Falls der Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
(3)Nur für Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliches Sondervermögen:
Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
Soweit sich nicht aus einer individuellen Abrede etwas anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
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