Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Durchführung von Reparaturaufträgen und die Erstellung von Kostenvoranschlägen
der Specialmed GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Jürgen Berthold,
Adolf-Sturm-Str. 11a, 82211 Herrsching
Handelsregister Amtsgericht München, HRB 191270
Tel.: + 49 8731/3264130
Fax: + 49 8731/3264930
E-Mail: info@specialmed.de
Homepage: www.specialmed.de
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag vorbehaltlos ausführen.
Alle Vereinbarungen zur Ausführung des Vertrags zwischen uns und dem Kunden sind hier schriftlich niedergelegt.
Sollte es zu einer ergänzenden Vereinbarung, Zusicherung oder Änderung der vertraglichen Bedingungen kommen, ist Folgendes zu beachten:
Die Vollmacht unserer zur Vertretung berechtigten Mitarbeiter beschränkt sich auf schriftlich getroffene Abreden. Wenn also ein Mitarbeiter lediglich eine mündliche Erklärung abgibt, ist nicht davon auszugehen, dass er hierzu bevollmächtigt war oder sein Handeln von uns gebilligt wird.
§ 2 Vertragsschluss – Unterlagen
Der Reparaturvertrag und der Vertrag über die Erstellung eines Kostenanschlags sind zwei voneinander unabhängige Vereinbarungen. Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Erstellung des Kostenanschlags bereits Eingriffe in das Gerät erforderlich sind.
Beabsichtigt der Kunde, uns (zunächst oder ausschließlich) mit der Erstellung eines Kostenanschlags zu beauftragen, so liegt sein rechtlich bindendes Angebot in der Zusendung der zu reparierenden Sache an uns. Die Annahme des Angebots erfolgt durch uns unverzüglich mittels Auftragsbestätigung. Sollten wir das Angebot nicht annehmen, wird der Kunde unverzüglich informiert und zur Abholung des Geräts aufgefordert.
Das Angebot auf Abschluss eines Reparaturvertrags nach der Erstellung eines Kostenanschlags muss gesondert durch den Kunden erfolgen.
Beabsichtigt der Kunde, uns mit der Reparatur ohne vorherigen Kostenanschlag zu beauftragen, so erklärt er mit der Zusendung der zu reparierenden Ware sein Angebot auf Abschluss eines Reparaturvertrags.
Ist aus den Umständen der Zusendung des Geräts nicht zu erkennen, ob der Kunde uns mit der Erstellung eines Kostenanschlags oder sofort mit der Reparatur beauftragen will, gilt das entsprechende Angebot erst nach Klärung der Absichten des Kunden als abgegeben.
An das Angebot auf Abschluss eines Reparaturauftrags ist der Kunde eine Woche rechtlich gebunden. Binnen dieser Frist kann das Angebot von uns durch Auftragsbestätigung angenommen werden. Sollten wir das Angebot nicht annehmen, wird der Kunde unverzüglich informiert und zur Abholung des unreparierten Geräts aufgefordert.
Verlangt der Kunde eine Reparatur im Rahmen seines Rechts auf Nacherfüllung, macht er also einen Gewährleistungsanspruch geltend, liegt darin kein Angebot zum Abschluss eines Reparaturauftrags. Falls kein Gewährleistungsfall vorliegen sollte, wird der Kunde darüber unverzüglich informiert. Es steht im frei, dann einen Reparaturauftrag zu erteilen. Andernfalls wird er von uns zur Abholung des unreparierten Geräts aufgefordert.
Kommt der Kunde einer Aufforderung zur Abholung des Geräts nicht nach, sind wir berechtigt, Ersatz der uns entstehenden Mehraufwendungen und insbesondere Lagergeld zu verlangen. Auf Verlangen des Kunden versenden wir das Gerät auf dessen Kosten und Gefahr per Nachnahme.
Die Annahme von Geräten, die an uns unfrei versandt werden, kann von uns verweigert werden. Im Falle der Annahme behalten wir uns vor, die Kosten der unfreien Versendung dem Kunden in Rechnung zu stellen.
An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
§ 3 Leistungsfrist
Termine und Fristen werden zwischen dem Kunden und uns individuell vereinbart.
Sie sind eingehalten, wenn die Arbeiten innerhalb der vereinbarten Termine und Fristen ausgeführt worden sind. Sie gelten auch als eingehalten, wenn noch kleinere Nacharbeiten erforderlich sind, sofern die Betriebsbereitschaft nicht beeinträchtigt ist.
Sollten wir unsere Leistung wegen Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht termingerecht erbringen, kann der Kunde sich nicht wegen der Verzögerung vom Vertrag lösen.
§ 4 Kostenanschlag – Preise - Zahlungsbedingungen
Der Kostenanschlag ist eine unverbindliche fachmännische Berechnung der voraussichtlichen Kosten, für dessen Richtigkeit keine Gewähr übernommen wird. Eine wesentliche Überschreitung (mehr als 15 %) des Kostenanschlags wird dem Kunden unverzüglich angezeigt, der in diesem Fall das Recht hat, den Reparaturvertrag zu kündigen. Andernfalls ist die tatsächlich anfallende Vergütung zu bezahlen.
Im Falle der Kündigung durch den Kunden steht uns ein der geleisteten Arbeit entsprechender Teil der Vergütung und Ersatz der in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen zu.
Gibt der Kunde die Reparatur in Auftrag, wird die Vergütung für die Erstellung des Kostenanschlags auf die Reparaturkosten angerechnet.
Die Preisberechnung erfolgt nach Zeit und Aufwand, sofern nicht vereinbart ist, dass zu Pauschalpreisen oder nach Einzelleistungen abzurechnen ist.
Unsere Preise gelten ausschließlich Verpackung- und Versandkosten; diese werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Preise, unabhängig von der Vergütungsart, verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Stundensätze, Einzelleistungspreise, die Vergütung für Kostenanschläge und die Verpackungs- und Versandkosten sind der jeweils (zum Zeitpunkt des Eingangs der zu reparierenden Sache) gültigen Preisliste zu entnehmen.
Wir berechnen einen Betrag in Höhe von 50 % der angefallenen Vergütung zuzüglich der Verpackungs- und Versandkosten nach vertragsgemäßem Abschluss der Reparatur als Abschlagszahlung.
Die Gesamtvergütung zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten wird unter Berücksichtigung der Abschlagszahlung in Rechnung gestellt.
Reparaturkosten sind mit Abnahme der Werkleistung fällig und dann sofort ohne Abzug zu zahlen. Kosten für die Erstellung eines Kostenanschlags sind sofort nach Erhalt desselben fällig und sofort ohne Abzug zu zahlen.
Wir setzen unseren Kunden bei Übergabe bzw. Lieferung der reparierten Sache eine angemessene Frist zur Abnahme. Erfolgt die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist, gilt das vertragsmäßig hergestellte Werk als abgenommen.
Entscheidend für die Rechtzeitigkeit einer Zahlung ist der Eingang des Geldes bei uns.
Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen Vereinbarung.
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
Nur für Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliches Sondervermögen: Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind, es sei denn, die Gegenansprüche beruhen auf dem gleichen Vertragsverhältnis, dem unser Zahlungsanspruch entstammt.
§ 5 Rückführung der Geräte an den Kunden / Gefahrübergang
Die instand gesetzten und/oder von uns im Rahmen der Erstellung eines Kostenanschlags begutachteten Geräte sind grundsätzlich bei uns abzuholen. Kommt der Kunde unserer Aufforderung zur Abholung nicht nach, sind wir berechtigt, Ersatz der uns entstehenden Mehraufwendungen und insbesondere Lagergeld zu verlangen.
Auf Verlangen des Kunden versenden wir das Gerät auf dessen Kosten und Gefahr.
Verzögert sich die Versendung aufgrund eines vom Auftraggeber zu vertretenden Umstandes oder erfolgt die Versendung auf Wunsch des Auftraggebers zu einem späteren als dem vereinbarten Fertigstellungstermin, so geht die Gefahr am Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.
Die gem. § 4 zu leistende Abschlagszahlung sowie die Vergütung für die Erstellung eines Kostenanschlags zuzüglich der Kosten für Verpackung und Versand sind sofort und ohne Abzug bei Abholung der Sache bzw. im Falle der Versendung per Nachnahme zu zahlen.
§ 6 Mängelhaftung
Bei Mangelhaftigkeit der Werkleistung stehen dem Kunden die gesetzlichen Ansprüche nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu:
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. Die Schadensersatzhaftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, beruhen. Nur für Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliches Sondervermögen: Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Abnahme der Werkleistung.
Die Gewährleistungsansprüche sind nicht abtretbar.
§ 7 Gesamthaftung
Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 5 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
Die Begrenzung nach Abs. (1) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Nur für Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliches Sondervermögen: Für die Verjährung für alle Ansprüche, die nicht der Verjährung wegen eines Mangels der Sache unterliegen, gilt eine Ausschlussfrist von 18 Monaten. Sie beginnt ab Kenntnis des Schadens und der Person des Schädigers.
§ 8 Pfandrecht und unterlassene Abholung
Der Kunde bestellt für uns an der im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung übergebenen Sache ein Pfandrecht für die Forderungen aus dem Vertrag. Das Pfandrecht erstreckt sich auch auf Forderungen aus früheren Verträgen zur Reparatur der Sache oder Erstellung eines Kostenanschlags für die Reparatur der Sache.
Das Pfandrecht entsteht auch, wenn die Sache nicht dem Kunden gehört und wir von diesem Umstand keine Kenntnis hatten.
Sollte der Kunde die Sache nicht abholen oder die Annahme der per Nachnahme versandten Sache verweigern, wird er von uns schriftlich erneut aufgefordert, das Gerät binnen eines Monats abzuholen oder uns um eine wiederholte Versendung auf seine Kosten zu ersuchen. Bleibt die Fristsetzung erfolglos, werden wir unter Bezifferung der uns zustehenden Forderung den Verkauf der Sache androhen. Nach Ablauf eines Monats nach der Verkaufsandrohung sind wir berechtigt, die Sache zu verkaufen.
§ 9 Datenerhebung
Die von dem Kunden übermittelten personenbezogenen Daten werden von uns gespeichert. Die Speicherung, Verarbeitung und Nutzung der Daten geschieht ausschließlich zum Zwecke des Vertragsschlusses bzw. der Vertragsdurchführung. Insbesondere erfolgt eine Weitergabe der Daten an Dritte nur an von uns im Rahmen unserer Aufgaben eingesetzte Dienstleistungspartner und beschränkt sich auf das erforderliche Mindestmaß.
§ 10 Gerichtsstand – Erfüllungsort
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Falls der Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Nur für Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliches Sondervermögen: Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
Soweit sich nicht aus einer individuellen Abrede etwas anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
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